Häufig gestellte Fragen | WSCA Online

In der Nacht vom 29. auf den 30. Juli werden unsere Server modernisiert. Es wird zu einem Ausfall der ganzen Site (wsca.ch) von ca. 3 Stunden kommen. Möglicherweise werden anschliessend einzelnen Funktionen nicht sofort funktionieren. Wir werden die Site am 30. Juli so früh als möglich prüfen und allfällige Fehler beheben.

Häufig gestellte Fragen

Administration

Training

Anlässe

Information

Diverses

Administration

Wie trete ich dem WSCA bei?
Nach einigen Probetrainings bekommt ihr von eurer Trainerin bzw. eurem Trainer im Hallenbad das Anmeldeformular für den WSCA. Das Anmeldeformular enthält alle wichtigen Informationen und einen Talon, den ihr korrekt ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben bitte im nächsten Training eurer Trainerin oder eurem Trainer abgebt.
Anschliessend schickt euch der Vorstand die aktuellen Informationen per Email oder per Post.
Der Beitritt wird sofort wirksam. Der Mitgliederbeitrag ist gemäss Statuten fürs laufende Vereinsjahr zu bezahlen.
Wie trete ich aus dem WSCA aus?
Wir würden uns natürlich freuen, wenn du solange als möglich im Verein bleiben würdest. Falls du dich trotzdem zu einem Austritt durchringst, schickst du uns bitte einen Brief (oder Karte) oder ein Email mit deinem Namen und der Tatsache, dass du austreten willst. Auch der Grund, warum du austreten möchstest würde uns interessieren. Den Brief schickst du an
Wassersportclub Albis
Postfach
8913 Ottenbach
oder per Email an den Präsidenten
Beachte bitte, dass du noch den vollständige Mitgliederbeitrag bis zum Ende des Vereinsjahrs (31. August) bezahlen musst, auch wenn du vorzeitig austrittst. Ohne rechtzeitige schriftliche Austrittserklärung musst du auch im kommenden Jahr noch den vollen Beitrag bezahlen.
Ebenso müssen auch andere allenfalls ausstehende Schulden vor dem Austritt beglichen werden (Material, Teilnahme an Veranstaltungen).
Austrittsregelung am Ende des Vereinsjahres
  • Das Vereinsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August (Statuten, Art. 5).
  • Wer in einem angebrochenen Vereinsjahr Leistungen des WSCA bezogen hat, schuldet den Mitgliederbeitrag für das ganze Vereinsjahr (Statuten, Art. 13).
  • Austrittsmeldungen bis zur GV (Ende Oktober) werden rückwirkend auf das vergangenen Vereinsjahr akzeptiert, falls seit 1. September keine Leistungen des WSCA genutzt wurden, d.h. an keinen Trainings, Wettkämpfen, Lager oder Veranstaltungen teilgenommen wurde.
  • Für Austritte nach der GV wird der volle Jahresbeitrag geschuldet.
Was kostet der WSCA?
Jedes Mitglied bezahlt den Mitgliederbeitrag. Davon befreit sind Trainer und der Vorstand. Der Beitrag für Aktive beträgt:
- Gruppe 1: 320.- pro Jahr
- Gruppe 2: 240.- pro Jahr
- Gruppe 3: 180.- pro Jahr
Darin sind auch die Bad Eintritte enthalten. Passiv Mitglieder bezahlen mindestens 25.- pro Jahr. Spenden nehmen wir gerne entgegen.
Neben dem Jahresbeitrag fallen Kosten für Lizenzen (Schwimmverband: 40.- bis 150.- je nach Alter), Material und Teilnahme an Anlässen an.

Training

Anlässe

Information

Diverses